Internetrecht auf dem Prüfstand

Rechtsprofessor Rolf Schwartmann von der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht hat Ende vergangener Woche in einem Gastbeitrag im Kölner Stadt-Anzeiger das geltende Recht im Internet hinterfragt. Obwohl der Tatbestand des Diebstahls in der analogen und in der virtuellen Welt dasselbe darstellen, werden sie doch unterschiedlich wahrgenommen und bewertet, sowohl von den Tätern als auch vom Staat. Doch für beide Bereiche müsse dasselbe Recht gelten, verdeutlicht der Autor.

Kölner Stadt-Anzeiger, 30.04.10, Titel: Analog durch die virtuelle Welt

Die Prozesse im Internet liefen schneller ab als in der analogen Welt, heißt es, mit seiner Dynamik und seinen Versuchungen müssten sowohl die Bürger (als permanent miteinander kommunizierende Gemeinschaft) als auch der Staat als „Aufseher“ noch besser umzugehen lernen. Dennoch fällt die Unterscheidung von Recht und Unrecht eigentlich ganz leicht: „Weil das Internet Rechtsverletzungen ermöglicht, bedarf es der staatlichen Regulierung; und nicht nur das private Handeln im Netz hat Grenzen, sondern auch der Staat muss dort Schranken beobachten.“ Volle Zustimmung!

Gleichzeitig verführt das Netz aber zu Straftaten (deren Verbot möglicherweise noch gar nicht festgelegt ist), da sich der Nutz unbeobachtet fühlt. Die Besonderheiten des Netzes in Hinblick auf die Geltung des Rechts dürfen aber nicht dazu führen, dass der Staat seiner regulatorischen Pflicht nicht nachkommt. Die Schlussfolgerung von Rolf Schwartmann: „Wir werden ihm also regulatorische Holzwege zugestehen und zugleich selbst Verantwortung für unser Handeln in der virtuellen Welt übernehmen müssen.“ Das bringt ihn abschließend auf die Erziehungspflicht heutiger Erwachsener, die die Medienkometenz der „digitalen Eingeborenen“ mit umfasst.

Damit diese Erziehung aber im Sinne eines eigenverantwortlichen Handelns im Netz funtkionieren kann, muss sich zunächst ein Unrechtsbewusstsein bei der jetzigen Elterngeneration durchgesetzt haben. In Zukunft wird es nicht mehr so viele Inhalte wie heute umsonst im Internet geben, aber wir und die nachfolgenden Generationen haben die Möglichkeiten, uns über alles Wichtige in Wort, Bild und Film miteinander zu unterhalten. Diese Freiheit lieben und nutzen zu lernen, das ist in meinen Augen das große Geschenk des Internets, und nicht der verbotene kostenlose Download von ohnehin preiswerten,  aber eben doch geldwerten Produkten und Leistungen.

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Eine Antwort zu “Internetrecht auf dem Prüfstand”

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