Auf der Fachmesse für Kabel, Breitband und Satellit, „Anga Cable“ in Köln haben sich Branchengrößen über die Zukunft des Bewegtbildes ausgetauscht. Die privaten und öffentlich-rechtlichen Sender haben beschlossen, eine gemeinsame Videoplattform aufzubauen. Doch das Bundeskartellamt hat etwas gegen die „Content-Allianz“ der beiden großen deutschen Sendergruppen. Gegen das Verbot soll nun geklagt werden, wie Marc Schröder, Geschäftsführer von RTL Interactive ankündigte.
Unter diesem schmissigen Titel beschreibt Wilfried Urbe im Kölner Stadt-Anzeiger die Entwicklung. Dabei bezieht er sich auf ein Wort von Carl-Eugen Eberle, Justiziar des ZDF, der die Lagerfeuer „schwinden“ sieht. Vielmehr gehöre die Zukunft den Spartenprogrammen, begünstigt durch die Initative der Bundesregierung, die mit der Bundesnetzagentur für eine flächendeckende Breitbandversorgung sorgen möchte.
Wegweisend dürfte die künftige Verbindung von Internet und TV auf einem Gerät sein – eigentlich nichts Neues – das „Hybrid TV“ heißt. Das ist immerhin ein neuer Fachbegriff. Voraussichtlich in diesem Jahr werden die Einnahmen aus der Internetwerbung erstmals die aus der TV-Werbung übertreffen. Gleichzeitig treibt die TV-Programmbetreiber um, dass ihnen durch die unkontrollierte Verbreitung von Filmen im Internet wie in der Musikbranche etwa die Hälfte ihrer Umsätze flöten gehen könnte.
Daher der Ansatz einer gemeinsamen Videoplattform, die einen „Signalschutz“ gewährleisten soll. Wieder ist es der böse Großkonzern Google, der die Etablierten das Fürchten lehrt. Bei Google TV dürften Signale verändetr und weitergegeben werden, was weder im Sinne der privaten noch der öffentlich-rechtlichen Sender ist.
Immerhin haben sich beide Gruppen ebreits eine Viezahl von Zusatzkanälen aufgebaut, die digital empfangbar sind. (Die Hinweise auf das Ende der analogen Ära sind derzeit kaum zu überhören.) Doch ich frage mich: Wer guckt sich diese Kanaäle an, bzw. wer ist dafür bereit Geld auszugeben? Hauptaargument aber gegen die gemeinsam betriebene Videoplattform ist, dass die Sendergruppen damit gleichzeitiger Anbieter von technischer Infrastruktur und dazu gehörenden Inhalten wird. Gegen solche Monopole haben in Deutschland das Kartellamt und die Bundesnetzagentur etwas. Es sei denn, der Anbieter sitzt im Ausland und heißt zum Beispiel „Apple“.
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