Die Wurf-Attacken mögen beginnen!

Rechtzeitig vor der Hochsaison der Jecken hat das Amtsgericht Köln eine Grundsatzentscheidung gefällt, die die Veranstalter und Teilnehmer von großen Zügen vor Haftungsschäden bewahrt. Na, Gott sei dank! Der gemeine Narr setzt sich der fünften Jahreszeit also auf eigene Gefahr aus.

FAZ, 03.03.2011, Titel: Kamelle-Werfen ist "sozial üblich und erlaubt"

Darauf weist die FAZ in ihrer heutigen Ausgabe hin. Demnach ist der „Kernbestand des karnevalistischen Treibens“ nicht geeignet, um Scahdensersatzansprüche gekltend zu machen. Eine Kölnerin hatte geklagt, dass sie durch von einem Prunkwagen geworfene Schokoriegel erheblich im Gesicht verletzt worden sei und verlangte 1.500 Euro Schmerzensgeld.

Ganz egal aber, wie alt und trocken manche Wurfware sein mag, das Amtsgericht stellte fest, dass das Werfen kleinerer Gegenstände nicht nur „sozial üblich, allgemein anerkannt und erlaubt“ sei, sondern es werde sogar von den Zuschauern erwartet. Damit blieb für die gescheiterte Klägerin nur die Empfehlung, Abstand zu halten, ihre ganze Aufmerksamkeit auf die Wagen zu richten oder am besten ganz auf die Teilnahme am Rosenmontagszug zu verzichten.

Für alle anderen geht es jetzt erst richtig los, wie hier in der konzertanten Version des Höhner-Hits „Met ner Pappnas jebore“. À Propos „mir jonn zum FC Kölle“ – da steht am Karnevals-Freitag auch noch das Spiel gegen den kommenden Meister Borussia Dortmund an!

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