Beitragsgestaltung und Mitarbeitergewinnung

Viertes Wochenend-Modul zur Vereinsmanager C-Ausbildung. Im äußersten Südosten der Stadt Köln, im Ortsteil Wahn beim TV Jahn, wurde die vierte von acht Veranstaltungen zur neuen Vereinsmanager C-Ausbildung des Landessportbund Nordrhein-Westfalen und des Stadtsportbundes Köln abgehalten. Trotz Vorweihnachtszeit und 3. Advent arbeitete die inzwischen sehr eingeschworene Ausbildungsgruppe, erstmals unter anderen Seminarleitern als in den ersten drei Veranstaltungen, fleißig mit.

Modelle der Beitragsgestaltung nach VIBSS

Am ersten Tag brachte Dietmar Fischer, freiberuflich für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen tätig, die Grundlagen des Finanzmanagements bei, sprach über den Führungsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und führte den interessierten Vereinsmanagern in spe Kosten- und Leistungsrechnung vor Augen. Grundbegriffe der Kostenrechnung betrafen die doppelte Buchführung, sowohl chronologisch als auch verschiedenen Sachkonten zugeordnet, die Gegensatzpaare Kosten – Leistungen, Einzelkosten (sportartspezifisch) – Gemeinkosten, Fixkosten – variable Kosten. Zuletzt folgte das praktische Beispiel der Beitragsgestaltung anhand der Fallstudie  des fiktiven TuS Mittestedt 1923 e.V. – nach dem Solidarprinzip.

Dieses Beispiel – wie viele andere informative Papiere – ist nachzulesen in der Wissensdatenbank auf www.vibss.de  (Vereinsinformations-, Beratungs- und Schulungssystem), für die der Referent ebenso tätig ist. Von großem Interesse war die einleitende Unterscheidung der unterschiedlichen Formen der Vergütung im Verein, zwischen unbezahlter, ehrenamtlicher Mitarbeiter, einem Arbeitnehmer-Verhältnis (beginnend mit einem 400-Euro-Job) und selbstständiger Mitarbeit auf Honorarbasis. So ist z.B. der Übungsleiterfreibetrag von 2.100 Euro im Jahr mit einem Minijob oder mit selbstständiger Tätigkeit kombinierbar, jedoch niemals die beiden letztgenannten. Hierzu besteht das VIBSS-Infopapier „Bezahlte Mitarbeit im Sport.“

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler sind rechtlich zwar vorgesehen, jedoch als Nachgiebige Bestimmung durch eine anders lautende Satzung auch auszuschließen. Für Ehrenamtler können Aufwendungen neuerdings pauschal bis zu 500 Euro pro Jahr abgegolten werden, vorausgesetzt, diese Regelung ist in der Satzung verankert. Überhaupt hat sich die Kassenführung in den vergangenen Jahren in vielen Vereinen von einer vergangenheitsorientierten Finanzverwaltung zu einem zukunftorientierten Finanzmanagement gewandelt. Gegenüber dem „Maximalprinzip“, mit festgelegten Mitteln das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, empfiehlt der LSB NRW das „Minimalprinzip“, mit möglichst geringem Mitteleinsatz ein festegelegtes Ergebnis zu erzielen.

Vorarbeit zur persönlichen Ansprache neuer Mitarbeiterer

Referentin Karin Schulze-Kersting führte Grundlagen, Mittel und Wege der Mitarbeitergewinnung aus, ausgehend von vielfach veralteten und modernisierbaren Aufbau- und Ablauforganisationen. Zunächst wurden motivationsfördernde und –hemmende Faktoren gesucht, ehe positive Bedingungen für die Mitarbeit benannt wurden: ausgehend vom Umwerben und offiziellen Anfragen über öffentliches Lob, Anerkennung und Dokumentation erfolgter Tätigkeiten bis hin zur Frage um Rat oder der Bitte um weitere Hilfe. Letztlich rührt Motivation von der Befriedigung von Bedürfnissen. Den Abschluss bildeten praktische Überlegungen zur Vorbereitung eines Workshops bzw. der persönlichen Ansprache.

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