Mit ‘Vereinsmanager’ getaggte Artikel

Rechtsfragen für Sportmanager

Montag, 21. Februar 2011

Am vergangenen Wochenende haben immerhin elf unverdrossene Vereinsmanager aus Köln (und Umgebung) in einem Schützenheim im rechtsrheinischen Porz das zweite Modul ihrer Ausbildung zur B-Lizenz Vereinsmanagement absolviert, gemeinsam angeboten Landessportbund Nordrhein-Westfalen und Stadtsportbund Köln. Volltreffer! – Dieses Mal ging es um spannende Rechtsfragen im Sportverein.

Zielscheibe im Porzer Schützenheim, wo das VMB-Modul 2 stattfand

Das Vereinsleben unterliegt – zumal in Deutschland – einer Reihe von Gesetzen, begonnen beim Grundgesetz über Steuer- und Arbeitszeitgesetze über Jugend-, Daten-, Immissionsschutz­gesetz bis hin zur Abgabenordnung und weiteren Bestimmungen. Ordnungen definieren Ausführungsbestimmungen von Gesetzen, in der Hierarchie der Bestimmungen für einen Verein steht das Grundgesetz zuoberst, gefolgt von den Gesetzen, weiter gefolgt von der Satzung und den Vereins-Ordnungen.

Insgesamt tangieren die EU-Gesetze auch die deutsche Gesetzgebung, künftig voraussichtlich insbesondere dort, wo es um die steuerliche Freistellung gemeinnütziger Vereine oder um den steuerfreien Bezug von bis zu 2.100 Euro jährlich für Übungsleiter geht. Doch wird sich die Bundesregierung vermutlich etwas einfallen lassen, Vereine auch weiterhin zu subventionieren, insbesondere wenn es sich um Satzungszwecke handelt, die die sportliche Förderung von Kindern, Senioren oder der Gesundheit einbeziehen.

Der berühmte Vogel zum Abschießen, am Rande des VMB-Moduls 2

Über die Unterscheidung zwischen rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen (nicht eingetragenen, meist nicht gemeinnützigen) Vereinen wurden die dafür im BGB niedergeschriebenen Paragraphen §§ 21-79 untersucht, die im 1. Kapitel „Allgemeine Vorschriften“ (§§ 21-54) und im 2. „Eingetragene Vereine“ (§§ 55-78) behandeln. In diesem Zusammenhang wurden einige Formalismen verständlich, wie zum Beispiel die Anzahl mehrerer haftender Vorstände (ein einzelner würde bei Krankheit die Handlungsunfähigkeit eines Vereins bewirken, bei zweien wäre bei Krankheit des einen auch keine Mehrheitsfindung möglich). Der Deutsche Turnerbund empfiehlt in einer Uralt-Mustersatzung noch bis zu 23 Vorstände, sinnvoll sind dagegen 4 bis etwa 7.

Prsäentationsbild zum "Vereinsende" im Rahmen des  VMB-Moduls 2

Selbstverständlich sind im Gesetz auch alle Vorkehrungen zur Auflösung eines Vereines getroffen, etwa wenn Besondere Vertreter ein eigenes Budget verwalten, ohne es als Kostenstelle transparent abzurechnen (sehr „beliebt“ in Bezug auf eine Spielgemeinschaft, s. Foto unten). Der § 31 a wurde erst im November 2009 beschlossen, eigentlich zur weitgehenden Entlastung der Vorstände. Auf den Einwand, dass durch Einsetzen von Hartz IV-Empfängern das Vereinsrecht systematisch ausgehebelt werden könnte, kam letztlich nur eine Entlastung bei nicht grob fahrlässigen Fehlern in der Geschäftsführung heraus – sofern ein Vermögenshaftpflichtzusatz in der Versicherung besteht.

Präsentationsfolie zum Status einer Spielgemeinschaft im Rahmend es VMB-Moduls 2

Für eine Änderung des Zwecks in der Satzung ist eine 100-prozentige Zustimmung aller Mitglieder nötig, ebenso für einen entsprechenden Beschluss bei Jahrshauptversammlungen, für die übrigens e-Voting laut Vereinsrecht noch nicht erlaubt ist. Eine Briefwahl an alle Mitglieder wäre allerdings möglich. Wichtig für Satzungen ist zum Beispiel die genaue Eintragung verschiedener Gebühren (deren Höhe die Ordnung bestimmt), sofern es um den möglichen Erhalt von Jugendförderungen geht ein eigener Passus für die Jugend (betreffend ihre Autonomie und ihre Versammlung – hierfür sind die Stimmrechte festzulegen, z.B. von 7 bis 27 Jahren) oder wenn es um Fördergelder hinsichtlich der NADA geht (nachgewiesenes Einhalten der Anti-Doping-Vorschriften).

Im Weiteren wurden unter anderem die Felder beschrieben, auf denen sich der geschäftsführende Vorstand in die Haftung bringen kann: etwa durch Insolvenzverschleppung, fehlerhafte Übungsleiter-Abrechnungen, Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Lohnsteuerabgaben, heute auch immer häufiger auch Spendenverstöße, indem man Leistungen ohne Rechnung ausführt und das Geld als Spende deklariert, ohne es hin- und herfließen zu lassen, oder noch schlimmer, wobei es nicht einmal auf dem Konto vorhanden war.

Präsentationsfolie zum Datenschutz im Rahmen des VMB-Moduls 2

Ein „Organisationsverschulden“ liegt zum Beispiel dann vor, wenn ein Vorstand seine Erfüllungsgehilfen nicht regelmäßig überwacht, nur dann kann er sich aus der Haftung „exkulpieren“. Gleichzeitig steigt in der heutigen Zeit die Bereitschaft einzelner Mitglieder aufzustehen und gegen den eigenen Vorstand zu klagen. Im Ernstfall hält sich das Finanzamt an den Vorstand mit dem größten Vermögen. Die Gefahren sehen viele Vereine nicht, da die meisten solcher Fälle durch niemanden publik gemacht werden.

In der Folge wurden zahlreiche (tatsächlich verhandelt) Rechtsfälle zur eigenen Bewertung vorgelegt, in Gruppenarbeit beurteilt und anschließend aufgelöst – hoch spannend! Schließlich wurde die möglichst regelgerechte Einladung und Durchführung der Mitgliederversammlung sowie anschließend typische Satzungsfehler behandelt, wobei jeweils einige klassische Fallstricke oder Tretminen ausgemacht wurden. Zuletzt wurde auf Wunsch mehrerer Gruppenmitglieder der Datenschutz in Grundzügen durchgenommen.

Beitragsgestaltung und Mitarbeitergewinnung

Montag, 14. Dezember 2009

Viertes Wochenend-Modul zur Vereinsmanager C-Ausbildung. Im äußersten Südosten der Stadt Köln, im Ortsteil Wahn beim TV Jahn, wurde die vierte von acht Veranstaltungen zur neuen Vereinsmanager C-Ausbildung des Landessportbund Nordrhein-Westfalen und des Stadtsportbundes Köln abgehalten. Trotz Vorweihnachtszeit und 3. Advent arbeitete die inzwischen sehr eingeschworene Ausbildungsgruppe, erstmals unter anderen Seminarleitern als in den ersten drei Veranstaltungen, fleißig mit.

Modelle der Beitragsgestaltung nach VIBSS

Am ersten Tag brachte Dietmar Fischer, freiberuflich für den Landessportbund Nordrhein-Westfalen tätig, die Grundlagen des Finanzmanagements bei, sprach über den Führungsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und führte den interessierten Vereinsmanagern in spe Kosten- und Leistungsrechnung vor Augen. Grundbegriffe der Kostenrechnung betrafen die doppelte Buchführung, sowohl chronologisch als auch verschiedenen Sachkonten zugeordnet, die Gegensatzpaare Kosten – Leistungen, Einzelkosten (sportartspezifisch) – Gemeinkosten, Fixkosten – variable Kosten. Zuletzt folgte das praktische Beispiel der Beitragsgestaltung anhand der Fallstudie  des fiktiven TuS Mittestedt 1923 e.V. – nach dem Solidarprinzip.

Dieses Beispiel – wie viele andere informative Papiere – ist nachzulesen in der Wissensdatenbank auf www.vibss.de  (Vereinsinformations-, Beratungs- und Schulungssystem), für die der Referent ebenso tätig ist. Von großem Interesse war die einleitende Unterscheidung der unterschiedlichen Formen der Vergütung im Verein, zwischen unbezahlter, ehrenamtlicher Mitarbeiter, einem Arbeitnehmer-Verhältnis (beginnend mit einem 400-Euro-Job) und selbstständiger Mitarbeit auf Honorarbasis. So ist z.B. der Übungsleiterfreibetrag von 2.100 Euro im Jahr mit einem Minijob oder mit selbstständiger Tätigkeit kombinierbar, jedoch niemals die beiden letztgenannten. Hierzu besteht das VIBSS-Infopapier „Bezahlte Mitarbeit im Sport.“

Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler sind rechtlich zwar vorgesehen, jedoch als Nachgiebige Bestimmung durch eine anders lautende Satzung auch auszuschließen. Für Ehrenamtler können Aufwendungen neuerdings pauschal bis zu 500 Euro pro Jahr abgegolten werden, vorausgesetzt, diese Regelung ist in der Satzung verankert. Überhaupt hat sich die Kassenführung in den vergangenen Jahren in vielen Vereinen von einer vergangenheitsorientierten Finanzverwaltung zu einem zukunftorientierten Finanzmanagement gewandelt. Gegenüber dem „Maximalprinzip“, mit festgelegten Mitteln das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, empfiehlt der LSB NRW das „Minimalprinzip“, mit möglichst geringem Mitteleinsatz ein festegelegtes Ergebnis zu erzielen.

Vorarbeit zur persönlichen Ansprache neuer Mitarbeiterer

Referentin Karin Schulze-Kersting führte Grundlagen, Mittel und Wege der Mitarbeitergewinnung aus, ausgehend von vielfach veralteten und modernisierbaren Aufbau- und Ablauforganisationen. Zunächst wurden motivationsfördernde und –hemmende Faktoren gesucht, ehe positive Bedingungen für die Mitarbeit benannt wurden: ausgehend vom Umwerben und offiziellen Anfragen über öffentliches Lob, Anerkennung und Dokumentation erfolgter Tätigkeiten bis hin zur Frage um Rat oder der Bitte um weitere Hilfe. Letztlich rührt Motivation von der Befriedigung von Bedürfnissen. Den Abschluss bildeten praktische Überlegungen zur Vorbereitung eines Workshops bzw. der persönlichen Ansprache.

Management-Regelkreis zur Vereinsführung

Sonntag, 22. November 2009

Modul drei der neuen Vereinsmanager-Ausbildung des Landessportbund Nordrhein-Westfalen und des Stadtsportbundes Köln. „Grundlagen der Vereinsführung“ standen auf dem Lehrplan des Wochenendseminars, das in sehr schöner Atmosphäre am Rheinufer bei der Rettungs- und Schulungsstation der DLRG in Köln-Poll abgehalten wurde.

Zwei Schiffe begegnen sich auf dem Rhein bei Köln-Poll.

Zur Einführung wurde das Bild eines Vereins bemüht als einer organischen Struktur mit mehr oder weniger lebhaften Zellen, deren Kernzelle der Vorstand ist. Während die Vereinspraxis darauf ausgerichtet ist, erfolgreich Sportangebote durchzuführen, geht es im Vereinsmanagement daum, den Verein in seinem Aufbau und seinen Abläufen zu organisieren und zu verwalten. Als Kernkompetenz kommt den Ehrenamtlern (den gewählten Funktionsträgern) hierbei die Aufgabe zu, die Mitarbeiter (als Ehrenamtliche) zu führen. Nach einer Betrachtung des „Hauses des organisierten Sports“ auf Bundes-, Länder-, Kreis- und Gemeindeebenen wurden die zahlreichen Tätigkeiten im Sportverein nach sozialen, fachlichen und methodischen Kompetenzen auseinander dividiert.

Funktionäre des Sportvereins in den Schnittflächen verschiedener Kompetenzprofile

Hierbei erweisen sich unterschiedliche Funktionäre und Aufgabenträger im Sportverein als an verschiedenen Stellen der Schnittflächen von Kompetenzanforderungen positioniert. Anschließend galt es in einer weiteren Gruppenarbeit den idealen Verein als Ablaufdiagramm darzustellen. Danach wandte sich die etwa 20-köpfige Gruppe unter systematischer Anweisung der Entwicklung von Mitarbeitern nach Handlungskompetenz (durch Weiterbildung) und nach Engagement (durch Motivationssteigerung) zu.

Schließlich ging es theoretisch und praktisch um den Management-Regelkreis als geeignetes Instrument zur Projektsteuerung, auch außerhalb des Sportvereins: Vom Formulieren eines Ziels nach der SMART-Formel (Spezifisch, Messbar, Attraktiv, Realistisch und Terminiert) über das kritikfreie Brainstorming nach Möglichkeiten und der anschließenden Entscheidungsfindung (gemäß berechtigter Kritik, Realisierbarkeit und Priorisierung) bis hin zur Umsetzung: der Organisation (Wer macht was mit wem bis wann?), der Mitarbeiterführung (der Manager bearbeitet nur Vorschläge, jedoch keine bloßen Fragen von Mitarbeitern) und der Realisierung, immer unter der kontrollierenden Begleitung durch den Projektleiter.

Den Teilnehmern erschloss sich eine Menge nützlicher Kompetenzen und Techniken, die ihnen zum Vorteil für die praktische Arbeit im Sportverien oder -verband gereichen sollten. Ähnlich wie für die wenig entfernt auf den Poller Wiesen lagernden Wildgänse: Reiche Beute!

Wildgänse auf den Poller Wiesen vor der Autobahnbrücke.

Modul eins einer Vereinsmanager-Ausbildung

Sonntag, 06. September 2009

Der Stadtsportbund Köln führt in Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen erstmals eine neue Ausbildung zum Vereinsmanager C durch. Das erste von acht Wochenend-Modulen behandelte das Thema „Gespräch meistern – Kommunikation, die begeistert“. Neben Grundlagen der Kommunikation und ihrer Theorie (von Paul Watzlawick über Friedemann Schulz von Thun und Ruth Cohn bis hin zu Marshall B. Rosenberg) wurde ein Schwerpunkt auf die Analyse des eigenen Kommunikationsverhaltens und auf die Anwendung von Gesprächstechniken gelegt.

Empathische Kommunikation lebt von Differenzierung

Insbesondere der zweite Tag mit gespielten und analysierten Gesprächen in fiktiven Arbeitsgruppen eines Sportvereins brachte zahlreiche neue und praktische Erkenntnisse vor dem Hintergrund der tags zuvor gelernten Theorien. Die weiteren Module beinhalten Themen wie Jugendarbeit, Grundlagen der Vereinsführung, Kostenrechnung und Beitragsgestaltung, Sportversicherunsgfragen, Vereinsbuchführung, Projektmanagement sowie Prävention als Führungsaufgabe. Jedes Seminar findet an einem anderen Ort in und um Köln statt. Der Auftakt in der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes im 16. Stock des Stadthauses in Köln-Deutz war vielversprechend. Nicht, dass wir alle nur „Bahnhof“ verstanden hätten, doch gab es einen schönen Blick über den Rangierbahnhof Köln-Kalk auf das Odysseum (rechts) und einen neu eröffneten Baumarkt…

Blick vom Dach des Stadthauses Köln-Deutz auf den Rangierbahnhof Köln-Kalk