Versicherungen, Steuern und Recht im Verein

Nach dem fünften Modul der neuen Vereinsmanager C-Ausbildung von Landessportbund NRW und dem Stadtsportbund Köln bleibt die Frage: Warum tu ich mir das eigentlich an? Als Vertreter des ASV Köln kann ich das Erlernte gleichzeitig auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes beziehen. Die Konsequenzen sind teilweise nicht eben lustig, dabei handelt es sich doch um rein ehrenamtliches Engagement.

Das Kölner Sportamt vor dem Nordeingang des Rhein-Energie-Stadions

Der verschneite Anblick des Rhein-Energie-Stadions oder die für dieses Lernmodul gewählte Stätte des Kölner Sportamtes wären als zwei Gründe zu nennen, warum die Weiterbildung dennoch Spaß macht. Gleichzeitig gilt auch im Ehrenamt: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Insofern ist es doch besser, abzusehen, was alles auf einen Vorstand zukommen, und wie es richtig vermieden werden kann. Also frischauf durch den Eingang des Westgebäudes vom Sportamt und eingetaucht in die Welten der deutschen Sportbürokratie!

Eingang zum Westgebäude des Kölner Sportamts

In Sachen Versicherungen ist es zum Beispiel wichtig, dass Mitglieder nicht per Satzung zur Mitarbeit verpflichtet werden. Weil sie diese Stunden dann nicht freiwillig erledigten, wären sie dabei nicht versichert! Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz von Vereinen (die in NRW zum LSB gehören) über die Sporthilfe in Lüdenscheid Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Rechtsschutz- und Rentenversicherung. Für Reisegepäck greift der Schutz allerdings nur bei Reisen ins Ausland. Zusätzlich bieten sich eien KfZ-Versicherung an (der Fahrer eines Kindes ist dann übrigens nicht versichert, wenn er nur sein eigenes Kind fährt, weil es dann eine quasi private Fahrt ist) sowie eine Nichtmitgliederversicherung (immer dann, wenn ein Kursprogramm oder z.B. ein Lauftreff besteht oder Probetrainings angeboten werden).

Neben der Sporthilfe besteht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, als gesetzliche Unfallversicherung vor allem für Arbeitnehmer (in Sportvereinen) oder arbeitnehmerähnliche Verhältnisse. Da die VBG den Sportverein als Arbeitnehmer betrachtet, ist der Vorstand selbst (als Arbeitgeber) hierbei nicht versichert, obwohl er ehrenamtlich arbeitet und andere dagegen evtl. sogar gegen Entgelt. Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zeichnen sich aus durch Weisungen und dadurch Eingegliedertsein in den Verein. Bedingung ist jedoch auch, dass die ausgeübte Tätigkeit dem Arbeitsmarkt entspricht. Damit fallen Schiedsrichter z.B. durch das Raster, weil es keine professionellen Schiedsrichter in Deutschland gibt. Für Vorstände und Schiedsrichter gibt es jedoch eine freiwillige Zusatzversicherung für 2,73 EUR pro Person.

Die erste Vereins-Manager C-Lerngruppe von LSB NRW und SSBK

Nach der weiteren Behandlung von Versicherungsfällen (Arbeits- oder Wegeunfällen) erarbeitete die Gruppe die Berechnungsgrundlage als Veranlagung entsprechend dem Entgeltnachweis (wer hat wieviel im Verein verdient?). Anschließend wandte sie sich Steuerfragen zu, die nicht minder viele Fallstricke bereit halten. Ausgehend von den Vorzügen der Gemeineinnützigkeit (gemäß „SAUF-Regel“: Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Förderung der Allgemeinheit) wurde z.B. erklärt, dass für Trikots mit Schriftzug keine Spendenquittung ausgestellt werden darf, da dies ansonsten eine nicht erlaubte Gegenleistung wäre.

Weitere Themen waren Möglichkeiten der Rücklagenbildung (für Investitionen oder für Betriebsmittel), der Einnahmenquellen eines Sportvereins sowie der Kassenführung unterteilt nach Tätigkeitsbereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Sportlicher Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Zuletzt wurde nochmals die bezahlte Mitarbeit im Verein thematisiert von unbezahlten Kräften, über Übungsleiter bis zu 2.100 Euro im Jahr und Minijobbern bis zu 400 Euro monatlich bis hin zu Honorarkräften, die sich selbst versichern müssen. Von der Bezahlung unabhängig müssen Aufwendungen (tatsächlich angefallen, erforderlich und angemessen) immer nachgewiesen werden, es sei denn, der Verein hat bereits den Ehrenamtsfreibetrag von 500 Euro pro Jahr in die Satzung aufgenommen. Ohne Kenntnis all dieser Bestimmungen würde der Kölner Sportkalender 2010 kaum so gut gefüllt aussehen.

Der Kölner Sportkalender 2010

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Eine Antwort zu “Versicherungen, Steuern und Recht im Verein”

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