Mit ‘Ehrenamt’ getaggte Artikel

Ehrenamt zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Samstag, 25. Februar 2012

Keine Frage: Ohne ehrenamtliche Tätigkeiten sähe das öffentliche Leben in vielen Bereichen weit ärmer aus, sei es im sozialen Bereich in der Hilfe für Kranke, für Kinder oder für Ältere, sei es in der Kultur oder im Sport. Gleichzeitig bestehen aber auch zahlreiche Widersprüche in der gesellschaftlichen Stellung ehrenamtlicher Tätigkeiten. Die Leute, die sich solche Pflichten (aus welchen Gründen auch immer) auferlegen, werden oft müde belächelt. Die offizielle Anerkennung ist abgesehen von manchen Lippenbekenntnissen gering. Und schließlich unterliegen gemeinützige eigengetragene Vereine inzwischen einem behördlichen Druck nach professioneller Führung, der sich mit unbezahltem Engagement nur schwerlich abdecken lässt.

Die Welt, 23.02.2012: Ein Hoch auf das Ehrenamt

Ich weiß, wovon ich spreche, immerhin bin ich seit sieben Jahren Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes. Mit jeder Bemühung, den Verband weiter zu professionalisieren und auf eine gesunde Basis zu stellen, die den Anforderungen eines Spitzensportverbandes in Deutschland entspricht, stoße ich mehr und mehr an die Grenzen meiner zeitlichen Verfügbarkeit. Damit einher geht ein grundsätzliches Dilemma der gemeinnützigen Arbeit: Solange ich unbezahlt bin, mache ich die Arbeit gerne, aus Enthusiasmus, aus Überzeugung und mit Freude. Wenn es aber zu dem Punkt kommt, dass ich eventuell nur eine geringe (symoblische) Entlohnung erhalten sollte (über die in der Satzung verankerte Ehrenamtspauschale hinaus), gerate ich unter den Druck, dass es heißt: Du wirst doch bezahlt, also mach mal noch dies und mach auch noch jenes. Die Gefahr ist, dass damit die Freude und die Lust an der Arbeit verloren gehen. Dann könnte ich mir auch gleich einen deutlich besser dotierten Job suchen.

In diesem Zusammenhang habe ich nun jüngst in der Welt einen kleinen Artikel von Patrick Krull über die Vergütung von Theo Zwanziger als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes gelesen. Der gelernte Jurist würde in seinem Beruf laut Statistik vermutlich um die 3.000 Euro monatlich verdienen (wie der Gehaltscheck der „Hörzu“ verrät), vielleicht auch etwas mehr. Laut Sport Bild kommt der gute Mann, der gerne daruaf hinweist, dass er den Job nur ehrenamtlich betreibt, auf eine monatliche Vergütung in Form von Aufwandsentschädigungen in Höhe von rund 6.000 Euro!

Natürlich ist Frisbee (noch) nicht mit Fußball zu vergleichen. Aber entweder mache ich da etwas falsch oder die Einstellung des DFB-Präsidenten stimmt nicht ganz. Es ist wohl durchaus möglich, sich auch als § 26-er Vorstände (diejenigen, die für die Geschäfte eines Vereins mit ihrem Privatvermögen haften) bezahlen zu lassen. Da kommt es nur auf die richtige Definition der Tätigkeiten an. Aber an der grundsätzlichen Diskrepanz zwischen der auf ehrenamtlichem Engagement aufgebauten Vereinsarbeit und der gesetzlichen Behandlung wie ein Wirtschaftsunternehmen ändert auch diese Spitzfindigkeit nichts.

Du kannst im Verein auf deine Mitarbeiter keinen Druck ausüben, außer moralisch – denn bezahlt werden sie ja nicht für ihre Tätigkeiten – aber Du musst dich mit dem Verein doch so professionell aufstellen, als hättest du es mit einer Profitorganisation zu tun. Dabei ist es dem e.V. doch untersagt, Gewinne zu erwirtschaften. Das Dilemma nimmt da fast kein Ende… Wie sind Deine Erfahrungen mit unbezahlter Mitarbeit im Ehrenamt, mit Mitarbeitermotivation und dem Druck den Erwartungen von außen gegenüber? Ich würde mich über Rückmeldungen freuen!

Die DDC-Siegercollage

Mittwoch, 08. Juni 2011

Manchmal zweifel ich an mir selbst. Warum geb ich mich eigentlich dem Ehrenamt hin? Ist es nur, weil ich eingesehen hab, dass ich physisch im Sport nicht mehr mithalten kann? Vergleichweise einfacher ist dagegen die Frage: Warum gebe ich mich der Turnierorga für die 5. Disc Days Cologne hin, die am Wochenende zu Ende gegangen sind? Das mache ich, weil es ein schöner Ausgleich zu der Schreibtischarbeit ist – nicht nur, aber zu großen Strecken auch für den Deutschen Frisbeesport-Verband. Immerhin durfte ich mit einer bezaubernden belgischen Athletin die Auslosung der Viertelfinal-Partien im Zusatzwettbewerb der „TRON Guts Disc Battle“ vornehmen!

Die belgische Glücksfee vom team "Xelles" bei der Auslosung der Achtelfinalpartien der Tron Guts Disc Battle bei den 5. DDC. Foto: Müller-Laschet

Dann lief es auch noch unverschämt gut – sportlich gesehen – für die Kölner Jungs. Sie siegten nicht nur im Finale des Zusatzwettbewerbs gegen die „Kangaroos“ aus Essen, sondern auch noch im Open-Finale gegen die „Frizzly Bears“ aus Aacehn.  Natürlich begünstigt durch das Fehlen der Open-Nationalspieler unter anderem beim Rekordmeister „Feldrenner“ Mainz (das Nationalteam „Inside Rakete“ belegte beim Turnier der UK-Tour den 3. Platz) – begünstigt aber auch durch eine neue Teamzusammensetzung, die noch mehr Potenzial verspricht. Und weil ich mich selbst eben auch noch als einen Teil der Kölner Mannschaft sehe, habe ich aus den Einzelportraits der im Finale siegreichen „Frühsportler“ eine große Siegercollage erstellt, die ich Euch nicht länger vorenthalten möchte… So viel Platz für ein wenig Heldenverehrung der Freunde von nebenan muss sein.

Die 15 bei den DDC 11 siegreichen Spieler von "Frühsport 0,2". Fotos: Müller-Laschet

Versicherungen, Steuern und Recht im Verein

Sonntag, 31. Januar 2010

Nach dem fünften Modul der neuen Vereinsmanager C-Ausbildung von Landessportbund NRW und dem Stadtsportbund Köln bleibt die Frage: Warum tu ich mir das eigentlich an? Als Vertreter des ASV Köln kann ich das Erlernte gleichzeitig auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes beziehen. Die Konsequenzen sind teilweise nicht eben lustig, dabei handelt es sich doch um rein ehrenamtliches Engagement.

Das Kölner Sportamt vor dem Nordeingang des Rhein-Energie-Stadions

Der verschneite Anblick des Rhein-Energie-Stadions oder die für dieses Lernmodul gewählte Stätte des Kölner Sportamtes wären als zwei Gründe zu nennen, warum die Weiterbildung dennoch Spaß macht. Gleichzeitig gilt auch im Ehrenamt: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Insofern ist es doch besser, abzusehen, was alles auf einen Vorstand zukommen, und wie es richtig vermieden werden kann. Also frischauf durch den Eingang des Westgebäudes vom Sportamt und eingetaucht in die Welten der deutschen Sportbürokratie!

Eingang zum Westgebäude des Kölner Sportamts

In Sachen Versicherungen ist es zum Beispiel wichtig, dass Mitglieder nicht per Satzung zur Mitarbeit verpflichtet werden. Weil sie diese Stunden dann nicht freiwillig erledigten, wären sie dabei nicht versichert! Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz von Vereinen (die in NRW zum LSB gehören) über die Sporthilfe in Lüdenscheid Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Rechtsschutz- und Rentenversicherung. Für Reisegepäck greift der Schutz allerdings nur bei Reisen ins Ausland. Zusätzlich bieten sich eien KfZ-Versicherung an (der Fahrer eines Kindes ist dann übrigens nicht versichert, wenn er nur sein eigenes Kind fährt, weil es dann eine quasi private Fahrt ist) sowie eine Nichtmitgliederversicherung (immer dann, wenn ein Kursprogramm oder z.B. ein Lauftreff besteht oder Probetrainings angeboten werden).

Neben der Sporthilfe besteht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, als gesetzliche Unfallversicherung vor allem für Arbeitnehmer (in Sportvereinen) oder arbeitnehmerähnliche Verhältnisse. Da die VBG den Sportverein als Arbeitnehmer betrachtet, ist der Vorstand selbst (als Arbeitgeber) hierbei nicht versichert, obwohl er ehrenamtlich arbeitet und andere dagegen evtl. sogar gegen Entgelt. Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zeichnen sich aus durch Weisungen und dadurch Eingegliedertsein in den Verein. Bedingung ist jedoch auch, dass die ausgeübte Tätigkeit dem Arbeitsmarkt entspricht. Damit fallen Schiedsrichter z.B. durch das Raster, weil es keine professionellen Schiedsrichter in Deutschland gibt. Für Vorstände und Schiedsrichter gibt es jedoch eine freiwillige Zusatzversicherung für 2,73 EUR pro Person.

Die erste Vereins-Manager C-Lerngruppe von LSB NRW und SSBK

Nach der weiteren Behandlung von Versicherungsfällen (Arbeits- oder Wegeunfällen) erarbeitete die Gruppe die Berechnungsgrundlage als Veranlagung entsprechend dem Entgeltnachweis (wer hat wieviel im Verein verdient?). Anschließend wandte sie sich Steuerfragen zu, die nicht minder viele Fallstricke bereit halten. Ausgehend von den Vorzügen der Gemeineinnützigkeit (gemäß „SAUF-Regel“: Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Förderung der Allgemeinheit) wurde z.B. erklärt, dass für Trikots mit Schriftzug keine Spendenquittung ausgestellt werden darf, da dies ansonsten eine nicht erlaubte Gegenleistung wäre.

Weitere Themen waren Möglichkeiten der Rücklagenbildung (für Investitionen oder für Betriebsmittel), der Einnahmenquellen eines Sportvereins sowie der Kassenführung unterteilt nach Tätigkeitsbereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Sportlicher Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Zuletzt wurde nochmals die bezahlte Mitarbeit im Verein thematisiert von unbezahlten Kräften, über Übungsleiter bis zu 2.100 Euro im Jahr und Minijobbern bis zu 400 Euro monatlich bis hin zu Honorarkräften, die sich selbst versichern müssen. Von der Bezahlung unabhängig müssen Aufwendungen (tatsächlich angefallen, erforderlich und angemessen) immer nachgewiesen werden, es sei denn, der Verein hat bereits den Ehrenamtsfreibetrag von 500 Euro pro Jahr in die Satzung aufgenommen. Ohne Kenntnis all dieser Bestimmungen würde der Kölner Sportkalender 2010 kaum so gut gefüllt aussehen.

Der Kölner Sportkalender 2010