Mit ‘Landessportbund NRW’ getaggte Artikel

Pakt für den Sport erneuert

Mittwoch, 23. Februar 2011

Das Land Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund NRW haben ihren Pakt für den Sport erneuert. Hierzu hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft bereits Mitte des Monats die Mitgliederversammlung des Landessportbunds in Recklinghausen besucht. Zusammen mit der zuständigen Ministerin Ute Schäfer unterzeichnete sie das neue Dokument, wonach der Landessportbund im laufenden Jahr insgesamt 34 Millionen Euro Zuwendungen erhalten soll, das sind drei Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Damit soll unter anderem die Ausbildung von Übungsleitern vorangetrieben werden, hieß es gestern in Düsseldorf.

Kölner Stadt-Anzeiger, 23.02.2011, Titel: Mehr Geld für Sportvereine

Der Pakt für den Sport schreibt seit vielen Jahren sportpolitische Schwerpunkte und Handlungsstränge fest. Dabei sollen vor allem Kinder und älter werdende Menschen, die Förderung von Talenten, die Gesundheitsprävention und die Gestaltung von Bewegungsräumen im Fokus stehen. Daneben sollen die Vereine Sportangebote für Kinder in Ganztagsschulen (ihren „natürlichen Feinden“) ausbauen. Ein weiteres Ziel des Paktes ist, sozial benachteiligte und bildungsferne Familien sowie Menschen mit Migrationshintergund zu erreichen, heißt es im Kölner Stadt-Anzeiger. Hierzu wurde laut Informationsdienst Ruhr eine gesonderte Vereinbarung getroffen, wonach die Heinz Nixdorf Stiftung, die Sportjugend NRW im LSB und die Stiftung Mercator das Projekt „spin – sport interkulturell“ zur Integration junger Migranten durch Sport weiterentwickeln.

Die Unterzeichnung des Pakts des Sports am 12. Feburar in Recklinghausen, Foto: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Foto: LSB, Andrea Bowinkelmann

Neben Ministerin Ute Schäfer und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft unterzeichneten im Namen des Landessportbunds Präsident Walter Schneeloch und Vorstandsvorsitzender Christoph Niessen den „Pakt für den Sport“ . Nun bleibt nur zu hoffen, dass die Kommunen und Vereine – am Ende der Kette von Kreis-, Fach-, Bezirks- und Stadtsportbünden – die Gelder auch in Anspruch nehmen. Alleine in den vergangenen beiden Jahren wurden in Köln Sportmittel in Höhe von rund einer halbe Million Euro nicht genutzt.

Der Stadtsportbund Köln hatte erst Ende vergangener Woche in einem drastischen Appell unter dem Titel „Sanierungsfall Sport“ die Stadt dazu aufgerufen Sportstätten und Infrastruktur zu sanieren, damit Köln den Titel „Sportstadt“ wieder zu Recht tragen könne. Die Agenda 2015 beinhaltet insgesamt 140 Projekte, die realisiert werden sollen, um mit Städten wie Berlin und München auf Augenhöhe zu stehen. Der Masterplan sei da, nur an der Umsetzung mangele es gewaltig, hieß es.

Die C-Lizenz Vereinsmanagement ist erworben

Dienstag, 01. Juni 2010

…bleibt die Frage: Wofür? Nach acht Wochenendseminaren, die erstmals Stadtsportbund Köln und Landessportbund NRW gemeinsam angeboten haben, komme ich nun in Besitz einer C-Lizenz in Sachen Vereinsmanagement, die ich in Hinblick auf meinen Heimatverein ASV Köln sowie als Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes e.V. anwenden kann. Verwandle ich mich damit nun vollends in einen Funktionär und Schreibtischtäter, der den Bezug zum Spaß am Sport verliert? Oder gelingt es dadurch vielleicht, einige Baustellen effizienter anzugehen und erfolgreich zu bearbeiten. Was abzuwarten bliebe… Jedenfalls bot das gehobene Ambiente der VBG-Akademie in Schloss Gevelinghausen im Hochsauerlandkreis das passende Umfeld für den Lehrgangsabschluss.

Starßenansicht des Hauptgebäudes von Schloss Gevelinghausen

Neben den zweitägigen, hochinteressanten und praxisbezogenen Erläuterungen zum Thema Arbeitsschutz im Sportverein überzeugte auch das Rahmenprogramm der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, bei der auch die Angestellten gemeinnütziger Sportvereine automatisch unfallversichert sind. Die Schrecken, die der kompetente Referent Andreas Schubert verbreitete – in Hinblick auf fehlendes Sicherheitsglas, auf ungesicherte Dacharbeiten, auf Wegeunfälle und sonstige neuralgische Punkte in Sportanlagen – diese Schrecken wurden durch gratis Kost und Logis sowie eine Planwagenfahrt durch das Hochsauerland mehr als wett gemacht.

Innenhof der historischen Gebäudeanlage von Schloss Gevelinghausen

Vom Innenhof der geräumigen Schlossanlage ging es oberhalb von Olsberg vorbei an Ostwig und Bestwig zurück zur mondänen Wochenendbleibe (mir selbst wurde übrigens ein Zimmer in der Villa am Hügel zuteil). Der auf dem Schloss geborene, bereits betagte, dabei jedoch sehr redselige Kutscher Heinz erzählte die Geschichte der früheren Schlossbesitzer, der Freiherren von Wendt-Papenhausen, deren Sohn nach dem Krieg zuerst eine Formel 1-Rennstrecke ins Sauerland bauen wollte, anschließend jedoch das „Fort Fun“-Familienland gründete. Über den Plan in Kanada ein selbiges Erlebnisland aufzubauen geriet er an unwirtliches Land, das nicht bebaubar war und verlor darob seinen Besitz. Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft ist bereits seit mehr als 20 Jahren mit ihrer Akademie in den Räumlichkeiten eingemietet. Es ist nicht nur ihr Gesetzesauftrag, über Unfallgefahren aufzuklären, sondern dies senkt nachweislich auch die Unfallhäufigkeit.

Blick von der Planwagenfahrt auf das Hochsauerland

Trotz der deutlich in die Jahre gekommenen zweispännigen hölzernen Spielwaage kamen wir mit unserer knapp 20köpfigen Lerngruppe unfallfrei wieder zurück und hatten neben einigen historischen Anekdoten auch das einheimische Warsteiner-Bier kennen gelernt, das sich (zu seinem eigenen Schutz?) nicht Pils, sondern „Premium Verum“ nennt. Anschließend machten wir auch noch Bekanntschaft mit dem Sauerländer Edelkorn „Ganz alter Schneider„. Natürlich kamen neben den spaßigen Abschnitten auch die Lerninhalte nicht zu kurz. So wurden in vielen professionellen Folien die Grundlagen des Arbeitsschutzes für Vereine erarbeitet.

VBG-Folie zum Arbeitsschutz in ehrenamtlichen Organisationen

Im Bewusstsein hängen blieben neben den praktischen Übungen zur Absicherung von Sportstätten auch einige Videoeinspielungen, so zum Stadionbrand in Bradford 1985, der nach Kontroversen nur noch zu Zwecken des „Feuerbewusstseinstrainings“ gezeigt werden darf, oder zur Schadensmeldung nach einem Dachdecker-Unfall. Dies darf noch gezeigt werden.

Abschließend sei vermerkt, dass die homogene Kölner Lerngruppe zu großen Teilen plant, im kommenden Jahr die VM-B-Lizenz an das Erlernte dranzuhängen.

Als Lernender bei den Bickendorfer Schützen

Sonntag, 21. März 2010

Modul sechs von acht der Weiterbildung C-Lizenz Vereinsmanagement zum Thema „Vereinsbuchführung“ erfolgreich abgeschlossen. Wie schon mehrfach berichtet (siehe Kategorie „Sportpolitik“ in der rechten Navigationsleiste), absolviere ich derzeit die erstmals vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln angebotene Weiterbildung. Dazu war die eingeschworene Runde zu Gast bei der St. Hubertus Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf von 1869, der größte Schützenverein im linksrheinischen Köln, der im vergangenen Jahr sein 140-jähriges Jubiläum feiern konnte.

Wappen der St. Hubertus Schützenbruderschaft Bickendorf

Im sechsten Wochenend-Seminar unter der kompetenten Leitung des Referenten Manfred Schmidt ging es unter anderem um den Verein als Mittelbeschaffer und-verwender, um die unternehmerischen und nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereiche des Sportvereins, die auftretenden Kontenklassen, die Zweckbetriebs-/Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro im Jahr und ihre Folgen sowie die Gewinnermittlung vorzugsweise nach Einnahmenüberschussrechnung.

Die Buchungsbereiche des Sportvereins

Links von dem vertikalen hellen Trennstrich (zwischen Haupt- und Nebenzweck des Vereins) befinden sich die den Satzungszweck fördernden Buchungsstellen, rechts davon die nicht den Zweck fördernden Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Insgesamt ergeben sich buchhalterisch somit sechs Bereiche: Der Ideelle Bereich (alles direkt dem Vereinszweck Dienende und vor allem auch lles die Jugend Betreffende), die Vermögensverwaltung (sofern Vermögen vorhanden), sowie der Zweckbetrieb (dem Satzungszweck folgend) und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, jeweils aufgeteilt in sportliche und außersportliche Tätigkeiten. Entsprechend lassen sich für die Vereinsbuchführung bis zu neun Kontenklassen einrichten:

Kontenklassen der Vereinsbuchführung

Eine insgesamt sehr anstrengende und sehr erhellende Lerneinheit, die die Notwendigkeit eines Finanzmanagers im Sportverein in heutiger Zeit nachdrücklich belegte. Wie es der Zufall wollte, erhielt ich als Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes erst am Vortag die Aufforderung des zuständigen Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung zur Körperschafts- und Gewerbesteuer. Nur gut, dass dieses Thema gegen Ende des Seminars ebenfalls noch ausführlich behandelt wurde!

10m-Schießanlage der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf

Unterdessen zeigte sich das traditionsreiche Schützenheim nicht nur als guter Gastgeber, sondern auch mit einer gelungenen Balance zwischen modernen Sportschützenanlagen (zwischen 10 Metern, Foto unten, und bis zu 50 Metern) und wertkonservativen Darstellungen aus der Schützenmythologie. Hirschbild der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf

Besonders schön fand ich auch am schwarzen Brett ausgehängte Werbung für die Gay Games VIII vom 31. Juli bis 7. August in Köln, während uf das erste gleichgeschlechtliche Schützenkönogspar vermutlich noch weitere 140 Jahre gewartet werden muss.

Beitrag zur C-Lizenz Vereinsmanagement

Samstag, 20. März 2010

In der aktuellen Ausgabe 2010 der kölnischen „StadtSportNews 03/10“ ist jetzt ein Beitrag von mir zur Ausbildung zur C-Lizenz Vereinsmanagement erschienen, die der Stadtsportbund Köln gemeinsam mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen erstmals anbietet.

SSN03-2010, Titel: Vorbereiten und Weiterbilden

Der Text spricht für sich selber. Ich hatte verschiedentlich über die einzelnen Module berichtet (siehe Rubrik „Sportpolitik“ in der rechten Naviationsleiste). Aktuell läuft gerade das sechste von achten zum Thema „Vereinsbuchführung“. Auf dem Deckblatt dieser Ausgabe steht auch das Editorial der Mitorganisatorin Waltraud Meyer-Gladbach vom SSBK. Die achtseitige Informationsbroschüre erscheint seit Oktober 2005 als Beilage im Freizeitmagazin „Kölnsport“.

Cover der Stadtsportnews 03-10

Teil1 des Berichts zur C-Lizenz Vereinsmanagement in der SSN03-2010
Teil2 des Berichts zur C-Lizenz Vereinsmanagement in der SSN03-2010

Zudem mit enthalten das Foto der Weiterbildungsteilnehmer, das schon im hiesigen Bericht zum vorherigen Modul „Versicherungen, Steuern und Recht im Verein“ zu sehen war:

Die Lerngruppe der Weiterbildung zur C-Lizenz Vereinsmanagement in Köln

Versicherungen, Steuern und Recht im Verein

Sonntag, 31. Januar 2010

Nach dem fünften Modul der neuen Vereinsmanager C-Ausbildung von Landessportbund NRW und dem Stadtsportbund Köln bleibt die Frage: Warum tu ich mir das eigentlich an? Als Vertreter des ASV Köln kann ich das Erlernte gleichzeitig auf meine Tätigkeit als Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes beziehen. Die Konsequenzen sind teilweise nicht eben lustig, dabei handelt es sich doch um rein ehrenamtliches Engagement.

Das Kölner Sportamt vor dem Nordeingang des Rhein-Energie-Stadions

Der verschneite Anblick des Rhein-Energie-Stadions oder die für dieses Lernmodul gewählte Stätte des Kölner Sportamtes wären als zwei Gründe zu nennen, warum die Weiterbildung dennoch Spaß macht. Gleichzeitig gilt auch im Ehrenamt: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Insofern ist es doch besser, abzusehen, was alles auf einen Vorstand zukommen, und wie es richtig vermieden werden kann. Also frischauf durch den Eingang des Westgebäudes vom Sportamt und eingetaucht in die Welten der deutschen Sportbürokratie!

Eingang zum Westgebäude des Kölner Sportamts

In Sachen Versicherungen ist es zum Beispiel wichtig, dass Mitglieder nicht per Satzung zur Mitarbeit verpflichtet werden. Weil sie diese Stunden dann nicht freiwillig erledigten, wären sie dabei nicht versichert! Grundsätzlich umfasst der Versicherungsschutz von Vereinen (die in NRW zum LSB gehören) über die Sporthilfe in Lüdenscheid Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Rechtsschutz- und Rentenversicherung. Für Reisegepäck greift der Schutz allerdings nur bei Reisen ins Ausland. Zusätzlich bieten sich eien KfZ-Versicherung an (der Fahrer eines Kindes ist dann übrigens nicht versichert, wenn er nur sein eigenes Kind fährt, weil es dann eine quasi private Fahrt ist) sowie eine Nichtmitgliederversicherung (immer dann, wenn ein Kursprogramm oder z.B. ein Lauftreff besteht oder Probetrainings angeboten werden).

Neben der Sporthilfe besteht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG, als gesetzliche Unfallversicherung vor allem für Arbeitnehmer (in Sportvereinen) oder arbeitnehmerähnliche Verhältnisse. Da die VBG den Sportverein als Arbeitnehmer betrachtet, ist der Vorstand selbst (als Arbeitgeber) hierbei nicht versichert, obwohl er ehrenamtlich arbeitet und andere dagegen evtl. sogar gegen Entgelt. Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Beschäftigte zeichnen sich aus durch Weisungen und dadurch Eingegliedertsein in den Verein. Bedingung ist jedoch auch, dass die ausgeübte Tätigkeit dem Arbeitsmarkt entspricht. Damit fallen Schiedsrichter z.B. durch das Raster, weil es keine professionellen Schiedsrichter in Deutschland gibt. Für Vorstände und Schiedsrichter gibt es jedoch eine freiwillige Zusatzversicherung für 2,73 EUR pro Person.

Die erste Vereins-Manager C-Lerngruppe von LSB NRW und SSBK

Nach der weiteren Behandlung von Versicherungsfällen (Arbeits- oder Wegeunfällen) erarbeitete die Gruppe die Berechnungsgrundlage als Veranlagung entsprechend dem Entgeltnachweis (wer hat wieviel im Verein verdient?). Anschließend wandte sie sich Steuerfragen zu, die nicht minder viele Fallstricke bereit halten. Ausgehend von den Vorzügen der Gemeineinnützigkeit (gemäß „SAUF-Regel“: Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Förderung der Allgemeinheit) wurde z.B. erklärt, dass für Trikots mit Schriftzug keine Spendenquittung ausgestellt werden darf, da dies ansonsten eine nicht erlaubte Gegenleistung wäre.

Weitere Themen waren Möglichkeiten der Rücklagenbildung (für Investitionen oder für Betriebsmittel), der Einnahmenquellen eines Sportvereins sowie der Kassenführung unterteilt nach Tätigkeitsbereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Sportlicher Zweckbetrieb, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). Zuletzt wurde nochmals die bezahlte Mitarbeit im Verein thematisiert von unbezahlten Kräften, über Übungsleiter bis zu 2.100 Euro im Jahr und Minijobbern bis zu 400 Euro monatlich bis hin zu Honorarkräften, die sich selbst versichern müssen. Von der Bezahlung unabhängig müssen Aufwendungen (tatsächlich angefallen, erforderlich und angemessen) immer nachgewiesen werden, es sei denn, der Verein hat bereits den Ehrenamtsfreibetrag von 500 Euro pro Jahr in die Satzung aufgenommen. Ohne Kenntnis all dieser Bestimmungen würde der Kölner Sportkalender 2010 kaum so gut gefüllt aussehen.

Der Kölner Sportkalender 2010