Im Internet herrscht der Wettbewerb um Aufmerksamkeit noch stärker als in der realen Welt. Es geht darum, durch möglichst gute Strategien des Internet-Marketings auf die eigenen Inhalte aufmerksam zu machen. Dabei entscheidet nicht primär der Inhalt, sondern wie stark er sich aufdrängt. Wie im Fernsehen die Quote ist hier die Klickrate das Maß aller Dinge. Das mag bedauerlich erscheinen, letztlich ist es Ausdruck der von uns selbst geschaffen Welt, mithin unserer Mentalität. Dennoch sind auch hierbei klare rechtliche Grenzen gesetzt – von den Grauzonen in diesem Bereich einmal ganz zu schweigen.
„Astroturfing“ ist ein Mittel der Wahl, das eine Abmahnung nach sich ziehen dürfte. Darauf weist Rolf Schwartmann im Forum Medien des Kölner Stadt-Anzeigers hin, seines Zeichens FH-Professor und Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. In seiner „Super-Kolumne“ (noch nicht online) erklärt er, dass es sich beim Astroturfing um das Modell handelt, mehrere so genannte „Geister-Profile“ in sozialen Medien anzulegen, über die dann unisono und mehrfach ein- und dasselbe Produkt beworben wird.
Darüber hianus verbieten einige soziale Medien ausdrücklich die Option, ein privates Profil geschäftlich zu nutzen. In Lehrgängen in Internet-Marketing lernt der findige Selbstvermarkter jedoch, wie er einen Expertenstatus aufbaut und damit Leute an sich bindet, möglichst über die angesagtesten Sozialen Medien wie Facebook, Youtube, Twitter und Xing. Das ist nicht verboten, solange gewisse Regeln befolgt werden.
Natürlich gibt es dennoch auch ganz klar als solche gekennzeichnete Firmenprofile in Sozialen Medien. Da liegt dann aber auch keine Irreführung Verschleierung oder Verzerrung der Wettbewerbssituation vor. Die Unternehmen haben auch längst erkannt, DASS sie auf die sozialen Meiden reagieren müssen. Sie wollen es auch, wissen aber leider oft noch nicht genau, WIE. Ein Tipp: Verschleierung, Verzerrung und Irreführung sind auch für Unternehmen keine guten Methoden. Grundsätzlich gilt: Holzauge, sei wachsam!
Tags: Astroturfing, Aufmerksamkeit, Expertenstatus, Facebook, Geister-Profile, Internet-Marketing, Irreführung, Selbstvermarktung, Soziale Medien, Twitter, Verschleierung, Wettbewerbsverzerrung, Xing, Youtube