Mit ‘Irreführung’ getaggte Artikel

Das Tiefpreis-Paradoxon

Samstag, 21. April 2012

Der Wirtschaftsteil des Kölner Stadt-Anzeigers hat zum Wochenende als Schwesterzeitung der Frankfurter Rundschau mit einer hoch interessanten Meldung über eine DIW-Studie aufgemacht. Demnach wirken vermeintliche Günstigangebote im Gegenteil oft preistreibend. Grund ist eine psychologische Irreführung der Konsumenten, wie Stefan Sauer in beiden genannten Zeitungen aufdeckt.

Kölner Stadt-Anzeiger, 20.04.12: Tiefpreisgarantie verteuert Ware

Das Prinzip des Tiefpreisversprechens nutzten in der Vergangenheit unter anderem der Media-Markt, Bau- (Obi) und Möbelmärkte (Höffner), die Rewe-Kette und Brillen Fielmann. Die Aussage „Keiner ist billiger als wir“ wird dabei verbunden mit der Aufforderung: „Wenn Sie dasselbe Produkt wo anders günstiger entdecken, erhalten Sie die Differenz von uns erstattet“, oder ähnlich. Die Marketingspezialisten machen sich dabei die Trägheit der Konsumenten zunutze.

Dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) zufolge werden die angeblichen Niedrigpreise bewusst über dem mittleren Marktpreis angesetzt, wobei jedoch die wenigsten Kunden die Aussage tatsächlich überprüfen. Fazit: Die meisten Stammkunden werden gehalten und vermutlich sogar einige neue dazu gewonnen, die sich locken lassen ohne die Preise zu vergleichen. Der Aufwand den Preisvergleich durchzuführen und nachzuweisen ist doch einigermaßen hoch, daher würden das die wenigsten Konsumenten tun.

In der Folge würden andere Anbieter ebenfalls den Preis für dasselbe Produkt erhöhen, wo möglich ebenfalls mit einer Preisgarantie verbunden. Noch stärker könnte der Effekt ausfallen, wenn nicht nur der Differenzbetrag, sondern ein zusätzlicher prozentualer Abschlag in Aussicht gestellt würde. Allerdings,  wird eingeräumt, wurden diese Effekte auf dem deutschen Markt noch nicht untersucht.

Zur Frage nach einem möglichen Verbot solcher Praktiken gibt sich das Kartellamt zurückhaltend (immerhin handelt es sich um eine bewusste Irreführung des Verbrauchers, wohl wissend einen Preis als „garantiert niedrig“ auszugeben, der bewusst über dem der Konkurrenz liegt): Es lägen dabei keine unzulässigen Preisabsprachen vor. Stefan Sauer schließt den interessanten Beitrag mit der Feststellung, dass einer Studie der Uni Marburg zufolge drei Viertel der Konsumenten „keine Vorstellungen von Niedrigpreisgarantien“ haben.

Das bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht doch darauf hereinfallen könnten. Denn erfahrungsgemäß reicht dem Kunden das Gefühl gespart zu haben. Schnäppchen lösen im Gehirn ein Belohnungssystem aus, dafür reichen oft die billigsten Versprechungen. Ranga Yogeshwar erklärte dazu jüngst bei „Hart aber fair“: „Bei Sonderangeboten setzt der Verstand aus.“ (s. auch Video der Sendung ab Minute 05:20)

Astroturfing verzerrt den Wettberwerb

Donnerstag, 22. März 2012

Im Internet herrscht der Wettbewerb um Aufmerksamkeit noch stärker als in der realen Welt. Es geht darum, durch möglichst gute Strategien des Internet-Marketings auf die eigenen Inhalte aufmerksam zu machen. Dabei entscheidet nicht primär der Inhalt, sondern wie stark er sich aufdrängt. Wie im Fernsehen die Quote ist hier die Klickrate das Maß aller Dinge. Das mag bedauerlich erscheinen, letztlich ist es Ausdruck der von uns selbst geschaffen Welt, mithin unserer Mentalität. Dennoch sind auch hierbei klare rechtliche Grenzen gesetzt – von den Grauzonen in diesem Bereich einmal ganz zu schweigen.

Kölner Stadt-Anzeiger, 21.03.12, Diese Kolumne ist super

„Astroturfing“ ist ein Mittel der Wahl, das eine Abmahnung nach sich ziehen dürfte. Darauf weist Rolf Schwartmann im Forum Medien des Kölner Stadt-Anzeigers hin, seines Zeichens FH-Professor und Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht. In seiner „Super-Kolumne“ (noch nicht online) erklärt er, dass es sich beim Astroturfing um das Modell handelt, mehrere so genannte „Geister-Profile“ in sozialen Medien anzulegen, über die dann unisono und mehrfach ein- und dasselbe Produkt beworben wird.

Darüber hianus verbieten einige soziale Medien ausdrücklich die Option, ein privates Profil geschäftlich zu nutzen. In Lehrgängen in Internet-Marketing lernt der findige Selbstvermarkter jedoch, wie er einen Expertenstatus aufbaut und damit Leute an sich bindet, möglichst über die angesagtesten Sozialen Medien wie Facebook, Youtube, Twitter und Xing. Das ist nicht verboten, solange gewisse Regeln befolgt werden.

Natürlich gibt es dennoch auch ganz klar als solche gekennzeichnete Firmenprofile in Sozialen Medien. Da liegt dann aber auch keine Irreführung Verschleierung  oder Verzerrung der Wettbewerbssituation vor. Die Unternehmen haben auch längst erkannt, DASS sie auf die sozialen Meiden reagieren müssen. Sie wollen es auch, wissen aber leider oft noch nicht genau, WIE. Ein Tipp: Verschleierung, Verzerrung und Irreführung sind auch für Unternehmen keine guten Methoden. Grundsätzlich gilt: Holzauge, sei wachsam!