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Ehrenamtspauschale muss in der Satzung stehen

Dienstag, 15. September 2009

Wissensvorsprung für Manager von Sportvereinen. Der Kölner Stadtbezirks-Sportverband (SBSV) 4 für den Bezirk Ehrenfeld ist der einzige stadtweit, der so genannte „Kurz und Gut“-Seminare des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) anbietet. Aktuell trafen sich knapp 20 Manager von Sportvereinen zum Thema „Vereinsrecht“.

Der Stadtbeziks-Sportverband Ehrenfeld bietet als einziger in Köln „Kurz und Gut“-Seminare zur Weiterbildung für Vereinsmanager an

Dabei wurden viele Fragen zur Gemeinnützigkeit von Vereinen und zur persönlichen Haftung von Vorstandsmitgliedern behandelt. Ein thematischer Schwerpunkt war das Satzungsrecht. Die Aussagen der Teilnehmer reichten von: „Unsere Satzung ist schon 30 Jahre alt und längst überholt.“, bis zu: „Mit unserer Satzung blockieren wir uns ja selbst.“

Von großem Interesse jedoch, dass auch die Ehrenamtspauschale von 550 Euro im Jahr bis Ende des Jahres in der Satzung verankert sein muss, da sie sonst nach Angaben des Bundesfinanz- ministeriums nicht gezahlt werden kann. Dieser Hinweise könnte auch für den Deutschen Frisbeesport-Verband in Hinblick auf die im November bevorstehende Jahreshauptversammlung relevant sein. Der DFV hatte die Satzung erst bei der Versammlung 2008 „entstaubt“ und am 3. April 2009 offiziell beglaubigen lassen.

Waltraud Meyer-Gladbach bei einer Sportlehrung zusammen mit dem scheidenden Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma

Die Vorsitzende des SBSV 4 Waltraud Meyer-Gladbach (hier im Bild zusammen mit dem scheidenden Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma) kündigte an, auch im kommenden Jahr wieder zwei „Kurz und Gut“-Seminare durchzuführen. Der SBSV 4 bietet sie gemeinsam mit dem LSB NRW seit 2006 an, seit dem vergangenen Jahr sind sie auch für Vereinsmanager aus anderen Bezirksverbänden offen.