Archiv für den 21. März 2010

Als Lernender bei den Bickendorfer Schützen

Sonntag, 21. März 2010

Modul sechs von acht der Weiterbildung C-Lizenz Vereinsmanagement zum Thema „Vereinsbuchführung“ erfolgreich abgeschlossen. Wie schon mehrfach berichtet (siehe Kategorie „Sportpolitik“ in der rechten Navigationsleiste), absolviere ich derzeit die erstmals vom Landessportbund Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln angebotene Weiterbildung. Dazu war die eingeschworene Runde zu Gast bei der St. Hubertus Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf von 1869, der größte Schützenverein im linksrheinischen Köln, der im vergangenen Jahr sein 140-jähriges Jubiläum feiern konnte.

Wappen der St. Hubertus Schützenbruderschaft Bickendorf

Im sechsten Wochenend-Seminar unter der kompetenten Leitung des Referenten Manfred Schmidt ging es unter anderem um den Verein als Mittelbeschaffer und-verwender, um die unternehmerischen und nichtunternehmerischen Tätigkeitsbereiche des Sportvereins, die auftretenden Kontenklassen, die Zweckbetriebs-/Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro im Jahr und ihre Folgen sowie die Gewinnermittlung vorzugsweise nach Einnahmenüberschussrechnung.

Die Buchungsbereiche des Sportvereins

Links von dem vertikalen hellen Trennstrich (zwischen Haupt- und Nebenzweck des Vereins) befinden sich die den Satzungszweck fördernden Buchungsstellen, rechts davon die nicht den Zweck fördernden Tätigkeiten im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Insgesamt ergeben sich buchhalterisch somit sechs Bereiche: Der Ideelle Bereich (alles direkt dem Vereinszweck Dienende und vor allem auch lles die Jugend Betreffende), die Vermögensverwaltung (sofern Vermögen vorhanden), sowie der Zweckbetrieb (dem Satzungszweck folgend) und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, jeweils aufgeteilt in sportliche und außersportliche Tätigkeiten. Entsprechend lassen sich für die Vereinsbuchführung bis zu neun Kontenklassen einrichten:

Kontenklassen der Vereinsbuchführung

Eine insgesamt sehr anstrengende und sehr erhellende Lerneinheit, die die Notwendigkeit eines Finanzmanagers im Sportverein in heutiger Zeit nachdrücklich belegte. Wie es der Zufall wollte, erhielt ich als Geschäftsführer des Deutschen Frisbeesport-Verbandes erst am Vortag die Aufforderung des zuständigen Finanzamtes zur Abgabe der Erklärung zur Körperschafts- und Gewerbesteuer. Nur gut, dass dieses Thema gegen Ende des Seminars ebenfalls noch ausführlich behandelt wurde!

10m-Schießanlage der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf

Unterdessen zeigte sich das traditionsreiche Schützenheim nicht nur als guter Gastgeber, sondern auch mit einer gelungenen Balance zwischen modernen Sportschützenanlagen (zwischen 10 Metern, Foto unten, und bis zu 50 Metern) und wertkonservativen Darstellungen aus der Schützenmythologie. Hirschbild der St. Hubertus-Schützenbruderschaft Köln-Bickendorf

Besonders schön fand ich auch am schwarzen Brett ausgehängte Werbung für die Gay Games VIII vom 31. Juli bis 7. August in Köln, während uf das erste gleichgeschlechtliche Schützenkönogspar vermutlich noch weitere 140 Jahre gewartet werden muss.